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UVV- und DGUV-V3-Prüfung für Reinigungsroboter: Was Betreiber wissen müssen

UVV- und DGUV-V3-Prüfung für Reinigungsroboter: Rechtsgrundlagen, Prüffristen, befähigte Personen und Dokumentation – der Praxis-Leitfaden für Betreiber.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine sorgfältig recherchierte, allgemeine Orientierung (Stand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindlich ist allein die Prüfung Ihres Einzelfalls durch fachkundige Stellen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer einen autonomen Reinigungsroboter im Betrieb einsetzt, ist Betreiber eines elektrischen Arbeitsmittels – mit allen Pflichten, die das Arbeitsschutzrecht daran knüpft. Dieser Ratgeber erklärt, welche Prüfungen für Reinigungsroboter vorgeschrieben sind, wer sie durchführen darf, in welchen Intervallen sie anstehen und wie Sie die Dokumentation revisionssicher organisieren.

Rechtsgrundlagen: ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 3

Die Prüfpflicht für Reinigungsroboter ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert das für Arbeitsmittel: Nach § 3 BetrSichV muss der Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen selbst ermitteln. Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") verlangt in § 5, dass elektrische Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und Instandsetzungen sowie in wiederkehrenden Intervallen.

Ein Reinigungsroboter ist dabei doppelt betroffen: als elektrisches Betriebsmittel (DGUV-V3-Prüfung inkl. Ladeinfrastruktur) und als Maschine, für die eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung (umgangssprachlich „UVV-Prüfung") nach BetrSichV üblich ist.

Welche Prüfungen konkret anfallen

Elektrische Prüfung (DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702): Die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte erfolgt nach DIN VDE 0701-0702. Geprüft werden u. a. Schutzleiter, Isolationswiderstand und Ableitströme. Bei Reinigungsrobotern gehört auch die Ladestation bzw. das Ladegerät zum Prüfumfang.

Sicherheitstechnische Prüfung der Maschine: Zusätzlich zur Elektrik werden mechanische und sicherheitsrelevante Komponenten geprüft – bei autonomen Geräten insbesondere Sensorik und Not-Halt-Funktionen, Bremsverhalten, Bürsten- und Sauganlage, Tanks und Schlauchsystem sowie der Zustand der Batterie.

Prüfung der Ladeinfrastruktur: Fest installierte Dockingstationen sind als Teil der elektrischen Anlage bzw. als ortsfestes Betriebsmittel in die Prüfplanung aufzunehmen.

Prüffristen: Was gilt für Reinigungsroboter?

Die BetrSichV schreibt bewusst keine starren Fristen vor – maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Als Orientierung gelten die Richtwerte der DGUV: Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroumgebungen werden typischerweise alle zwei Jahre geprüft; bei höherer Beanspruchung – etwa durch Feuchtigkeit, Staub oder intensiven gewerblichen Einsatz – sind deutlich kürzere Intervalle angezeigt.

Für gewerbliche Reinigungsmaschinen hat sich in der Branchenpraxis ein jährliches Prüfintervall etabliert, da die Geräte dauerhaft mit Wasser, Reinigungschemie und Schmutz arbeiten. Dieselbe Logik gilt für autonome Scheuersaugroboter: Nässe und täglicher Dauereinsatz sprechen für die 12-Monats-Frist als Ausgangspunkt der Gefährdungsbeurteilung.

Bei salesmotion ist die jährliche Prüfung gemäß den Herstellervorgaben der Standard. Die elektrische Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702 bieten wir optional als Serviceleistung an – auf Wunsch kombiniert mit Wartung und Verschleißteilen im Servicevertrag.

Wer darf prüfen? Die „zur Prüfung befähigte Person"

Prüfungen nach BetrSichV dürfen nur „zur Prüfung befähigte Personen" durchführen – Fachkräfte, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Für die elektrische Prüfung ist zusätzlich elektrotechnische Qualifikation erforderlich (Elektrofachkraft bzw. elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht).

In der Praxis heißt das: Die wenigsten Reinigungs- oder Facility-Teams können die Prüfung selbst abnehmen. Üblich ist die Beauftragung des Herstellers, des Fachhändlers oder eines Prüfdienstleisters. salesmotion führt die wiederkehrenden sicherheitstechnischen und elektrischen Prüfungen über das eigene Techniker-Netzwerk durch – auf Wunsch kombiniert mit der regulären Wartung, sodass nur ein Termin pro Gerät und Jahr anfällt.

Dokumentation: Prüfplakette allein reicht nicht

Nach § 14 BetrSichV sind die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Ein vollständiger Nachweis umfasst das Prüfprotokoll mit Messwerten, Prüfer, Datum und Ergebnis, die Prüfplakette am Gerät als Sichtnachweis sowie die Hinterlegung in der Gefährdungsbeurteilung. Bei Flottenbetrieb empfiehlt sich eine zentrale Übersicht aller Geräte mit Seriennummern und Fälligkeiten – sonst werden einzelne Roboter bei Standortwechseln schnell übersehen.

Sonderfall Batterie und Ladetechnik

Lithium-Ionen-Batterien verdienen in der Gefährdungsbeurteilung ein eigenes Kapitel: Ladeplätze sollten den Vorgaben des Herstellers und des Sachversicherers entsprechen (Abstand zu brennbaren Materialien, Rauchmelder-Abdeckung, keine beschädigten Akkus laden). Beschädigungen am Akku oder an der Ladestation sind ein Grund, das Gerät bis zur Instandsetzung stillzulegen.

Für die LionsBot-Geräte macht der Hersteller im Handbuch konkrete Vorgaben zur Ladestation: Sie wird an einer Wand aufgestellt, die Kabel werden dahinter geführt und das Netzkabel bleibt dauerhaft angeschlossen; für den Betrieb bei extremen Temperaturen sind die Geräte nicht ausgelegt. Diese Herstellervorgaben fließen zusammen mit den Empfehlungen des Sachversicherers (etwa VdS-Hinweise zu Lade- und Lagerbereichen von Lithium-Ionen-Akkus) in die Gefährdungsbeurteilung ein.

Was passiert bei unterlassener Prüfung?

Ohne gültige Prüfung riskiert der Betreiber mehr als ein Bußgeld: Kommt es zu einem Unfall oder Brandschaden, können Berufsgenossenschaft und Sachversicherer Leistungen kürzen oder Regress nehmen, wenn Prüfpflichten nachweislich verletzt wurden. Die jährliche Prüfung ist im Verhältnis dazu ein geringer Aufwand – und bei Geräten im Servicevertrag ohnehin Teil des Pakets.

So läuft es bei salesmotion

Bei Geräten im salesmotion-Servicevertrag ist die wiederkehrende Prüfung integriert: Unsere Techniker kombinieren Wartung, Verschleißteiltausch und sicherheitstechnische Prüfung in einem Termin, dokumentieren die Ergebnisse und behalten die Fälligkeiten für Ihre gesamte Flotte im Blick. So bleibt Ihr Betrieb prüfkonform, ohne dass sich intern jemand um Fristen kümmern muss.

Jetzt kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren – wir prüfen auch, wie Ihre bestehende Reinigungstechnik in einen Prüf- und Wartungsplan integriert werden kann.


FAQ

Wie oft muss ein Reinigungsroboter geprüft werden? Die Frist legt der Betreiber per Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 BetrSichV). Für gewerbliche Reinigungsmaschinen ist wegen Nässe und Dauereinsatz ein jährliches Intervall Branchenpraxis; die DGUV-Richtwerte für gering beanspruchte Geräte (2 Jahre) passen hier in der Regel nicht.

Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie die DGUV-V3-Prüfung? Nicht ganz. Die DGUV-V3-Prüfung betrifft die elektrische Sicherheit (nach DIN VDE 0701-0702). Die „UVV-Prüfung" meint umgangssprachlich die umfassendere sicherheitstechnische Prüfung der Maschine inklusive Mechanik, Sensorik und Sicherheitsfunktionen. In der Praxis werden beide meist in einem Termin kombiniert.

Darf unser Hausmeister die Prüfung durchführen? Nur, wenn er die Anforderungen an eine „zur Prüfung befähigte Person" erfüllt – für die elektrische Prüfung ist elektrotechnische Fachkunde erforderlich. Üblicherweise übernehmen Hersteller, Fachhändler oder Prüfdienstleister die Prüfung.

Muss die Ladestation auch geprüft werden? Ja. Ladegeräte und fest installierte Dockingstationen sind elektrische Betriebsmittel und gehören in die Prüfplanung – ebenso wie der Roboter selbst.

Übernimmt salesmotion die Prüfungen? Ja. Im Servicevertrag sind wiederkehrende Prüfungen enthalten; unsere Techniker kombinieren sie mit der regulären Wartung und dokumentieren alle Ergebnisse.


Quellen

*Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Gefährdungsbeurte

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