Autonome Reinigungsroboter sind Maschinen – und unterliegen damit einem klaren Rahmen aus europäischem Produktsicherheitsrecht und harmonisierten Normen. Für Betreiber ist wichtig zu unterscheiden: Was muss der Hersteller sicherstellen, und welche Pflichten treffen mich im Betrieb? Dieser Ratgeber gibt den Überblick.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine sorgfältig recherchierte, allgemeine Orientierung (Stand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindlich ist die Prüfung Ihres Einzelfalls durch fachkundige Stellen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Der rechtliche Rahmen: von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung
Bislang ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Grundlage für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU. Sie wird abgelöst: Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und gilt ab dem 20. Januar 2027. Ab diesem Tag dürfen Maschinen nur noch nach den Anforderungen der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden; eine parallele Anwendung beider Rechtstexte oder eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Für Betreiber heißt das vor allem: Beim Neukauf ab 2027 ist auf die Konformität nach der Maschinenverordnung zu achten. Die Verordnung adressiert ausdrücklich auch Aspekte wie autonome Funktionen und Software – relevant für selbstfahrende Reinigungsroboter.
CE-Kennzeichnung: die Zusicherung des Herstellers
Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers, dass die Maschine die geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Zu einem konformen Gerät gehören die Konformitätserklärung, eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung in Landessprache. Betreiber sollten sich diese Unterlagen aushändigen lassen und aufbewahren – sie sind Grundlage für die eigene Gefährdungsbeurteilung.
Die relevanten Normen
Normen konkretisieren, wie die gesetzlichen Anforderungen technisch erfüllt werden. Für autonome Reinigungsroboter sind insbesondere relevant:
- EN ISO 12100 – die grundlegende Typ-A-Norm zur Risikobeurteilung und Risikominderung; Basis für alle weiteren Sicherheitsbetrachtungen.
- IEC/EN 60335-2-72 – Sicherheitsanforderungen an Bodenbehandlungsmaschinen mit oder ohne Fahrantrieb für den gewerblichen Gebrauch.
- IEC 63327 – besondere Anforderungen für automatische bzw. autonome elektrische Bodenbehandlungsmaschinen für den gewerblichen Einsatz.
- ISO 13482 – Sicherheitsanforderungen für Serviceroboter (insbesondere für den personennahen Einsatz), als Orientierung im Serviceroboter-Umfeld.
Welche Normen im konkreten Fall herangezogen werden, hängt vom Gerätetyp ab; die Auswahl trifft der Hersteller im Rahmen seiner Konformitätsbewertung.
Betreiberpflichten: was nach dem Kauf gilt
Mit dem Einsatz wird der Roboter zum Arbeitsmittel im Sinne des Arbeitsschutzrechts. Daraus folgen konkrete Pflichten:
- Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung vor der ersten Nutzung – siehe Gefährdungsbeurteilung für Reinigungsroboter.
- Wiederkehrende Prüfungen als elektrisches Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3) und als Maschine (UVV) – Details im Ratgeber UVV- und DGUV-V3-Prüfung.
- Unterweisung der Beschäftigten, die den Roboter bedienen oder mit ihm arbeiten.
Wo Kameras und KI-Funktionen im Spiel sind, kommen der Datenschutz nach DSGVO und – je nach Funktion – der EU AI Act hinzu.
Was das für die Beschaffung bedeutet
Für eine rechtssichere Beschaffung empfiehlt sich, vom Anbieter die CE-Konformitätserklärung, die Betriebsanleitung in deutscher Sprache und Angaben zu den zugrunde gelegten Normen zu verlangen – und beim Kauf ab 2027 die Konformität nach der Maschinenverordnung. Als Full-Service-Integrator liefert salesmotion diese Unterlagen und unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und den wiederkehrenden Prüfungen über ein bundesweites Techniker-Netzwerk.
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FAQ
Welche Vorschrift gilt künftig für Reinigungsroboter als Maschine? Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist ab.
Was sagt die CE-Kennzeichnung aus? Dass der Hersteller die Konformität mit den geltenden EU-Anforderungen erklärt. Dazu gehören Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung in Landessprache.
Welche Normen sind für autonome Reinigungsroboter relevant? Unter anderem EN ISO 12100 (Risikobeurteilung), IEC/EN 60335-2-72 (gewerbliche Bodenbehandlungsmaschinen) und IEC 63327 (automatische/autonome Maschinen) sowie ISO 13482 im Serviceroboter-Umfeld.
Welche Pflichten habe ich als Betreiber? Insbesondere Gefährdungsbeurteilung, wiederkehrende UVV-/DGUV-V3-Prüfungen und die Unterweisung der Beschäftigten. Bei Kameras und KI kommen Datenschutz und ggf. der EU AI Act hinzu.
Ersetzt der Hersteller-Nachweis meine eigene Prüfung? Nein. Die CE-Konformität betrifft das Produkt. Als Betreiber müssen Sie zusätzlich Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung erstellen und die wiederkehrenden Prüfungen sicherstellen.
Quellen
- EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (DGUV): https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/konform-prod/maschinen/eu-maschinenverordnung/index.jsp
- EU-Maschinenverordnung 2023/1230 im Überblick (TÜV SÜD): https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/produzierende-industrie/maschinen-geraete-ausruestung/maschinenbau/maschinenverordnung
- EN ISO 12100 – Sicherheit von Maschinen, Risikobeurteilung (IDEC): https://www.idec.com/de-eu/losungen/sicherheit/gesetz/iso-iec/iso12100
- IEC 60335-2-72:2021 (IEC Webstore): https://webstore.iec.ch/en/publication/64778
